Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Sprachförderung an der Deutschen Schule Taipei - Deutsch als Fremd-/Zweitsprache
An der Deutschen Schule Taipei gibt es ein durchgängiges Sprachförderkonzept, das eine gezielte Sprachförderung vom Kindergarten ab sicherstellt.
Der Sprachstand der Kinder wird mittels Status- und Prozessdiagnostik fortlaufend in Kindergarten, Grundschule und Sekundarschule erhoben. Nach der Ermittlung des Sprachstands werden für die Sprachförderschüler*innen individuelle Förderpläne erstellt und sie werden in dem Leistungsstand entsprechende Gruppen eingeteilt. Die additive Sprachförderung findet in Kleingruppen (4-6 Schüler) und in Ausnahmefällen als Einzelunterricht statt. Die sprachlichen Fortschritte der Kinder werden in einem halbjährlichen Turnus regelmäßig erhoben und dokumentiert.
Ziel der Schule ist es, die Kinder möglichst schnell von der additiven Sprachförderung (ergänzend zum Regelunterricht) in die integrative Sprachförderung (integriert in den Regelunterricht) zu überführen, damit keine Defizite im curricularen Bereich entstehen, aber auch um die sozialen Bindungen innerhalb der Klasse zu pflegen.
Die Aufnahme und sprachliche Integration der Nichtmuttersprache-Deutsch-Schülerinnen und -Schüler an der Deutschen Schule Taipei ist bei einer frühzeitigen Anmeldung (1.-3. Kindergartenjahr) ohne große Probleme zu meistern.
Wesentlich schwieriger gestaltet es sich für die Kinder, die zu einem späteren Zeitpunkt in die Schule kommen. Da die Sprachumgebung außerhalb der Schule nicht deutschsprachig geprägt ist, ist es den Eltern angeraten, die Kinder auch an den Nachmittagen weiter zu fördern. Unsere Sprachkoordination gibt hier gerne individuelle Beratung.
Dies ist sehr wichtig, um den für das Erlangen des Mittleren Schulabschlusses (am Ende der 10. Klasse) dringend benötigten Deutsch-Stand zu erreichen.
Die Aufnahme von Kindern ohne Deutschkenntnisse kann nur im Kindergarten erfolgen.
Für die Aufnahme von Schülern in die Grund- und Sekundarschule sind hinreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Die in der Tabelle genannten Aufnahmevoraussetzungen beziehen sich auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Erlernen von Sprachen:
Einstiegsklasse | Aufnahmevoraussetzung |
Kindergarten | Aufnahme ohne Deutschkenntnisse möglich |
Klassen 1 und 2 | A1 |
Klassen 3 und 4 | A2 |
Klasse 5 | A2/B1 |
Klasse 6 | B1 |
Klasse 7 | B2 |
Klasse 8 | C1 |
älter | C1/C2 |
Diese Festlegung ist mit Blick auf die im Mittleren Bildungsabschluss zu erwartenden Sprachanforderungen notwendig, um sicherzustellen, dass die Schüler ihre Prüfungen erfolgreich ablegen können.
Die Sprachstandsdiagnose für die Aufnahme in die Grundschule und in die Klasse 5 erfolgt durch die Schule mit einem formellen und informellen Sprachfeststellungstest. Für die Aufnahme in die Klasse 6 und höher wird die Vorlage eines Zertifikates einer Sprachstandsprüfung durch eine externe, zertifizierte Einrichtung verlangt. Dieses kann in Taipei am Goethe-Institut erworben werden.